
Mit Betreten der Veranstaltungsflächen der White Pearl Mountain Days erkennen alle Besucherinnen und Besucher die Bestimmungen dieser Hausordnung als verbindlich an.
Sie gilt für alle Locations und Veranstaltungsflächen der White Pearl Mountain Days. Eine englische Übersetzung steht zur Verfügung; im Zweifelsfall ist jedoch die deutsche Fassung maßgeblich.
Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch auf den Locations befinden bzw. diese nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen.
Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Alle anderen Ausweise werden nicht akzeptiert!
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art auf das Veranstaltungsgelände oder in die Gebäude ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde, die angeleint sind und einen Beißkorb tragen.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.
Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage Folge zu leisten.
Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.
Wir übernehmen keine Haftung für verloren gegangenes, beschädigtes oder gestohlenes Eigentum (z. B. Jacken, Taschen, Rucksäcke, Wertgegenstände etc.). Bitte achte selbst auf deine persönlichen Gegenstände.
Das gesamte Gastronomie- und Veranstaltungsequipment (u. a. Gläser, Becher, Pölster, Deko- und Ausstattungsgegenstände) ist Eigentum von IXXALP. Jede Form von Diebstahl oder unerlaubter Mitnahme wird zur Anzeige gebracht und kann zivil- sowie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Mutwillig beschädigtes oder zerstörtes Inventar muss vom Gast vor Ort ersetzt bzw. entsprechend erstattet werden.
Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.
Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass im Rahmen von Veranstaltungen der IXXALP, insbesondere im Rahmen der den White Pearl Mountain Days, Fotos und/oder Videos angefertigt werden.
Der KUNDE nimmt mit der Teilnahme zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterial, auf denen der KUNDE abgebildet ist, zur Presse-Berichtserstattung und in verschiedenen (sozialen) Medien, Publikationen und auf der Website https://wpmdays.at/de veröffentlicht werden können.
Näheres ist der Datenschutzinformation unter https://wpmdays.at/de/dataprotection zu entnehmen. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter whitepearl@ixxalp.com widersprechen.
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Darbietungen oder Künstler:innen sind untersagt.
Besucherinnen und Besucher dürfen im Veranstaltungsbereich Foto- oder Videoaufnahmen von sich selbst oder von Begleitpersonen ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken anfertigen, sofern dadurch nicht Darbietungen, Künstler:innen, andere Besucher:innen oder der Veranstaltungsablauf gestört werden.
In bestimmten Bereichen oder Situationen kann das Veranstaltungspersonal auch die Anfertigung von Aufnahmen zu privaten Zwecken untersagen.
Jegliche Veröffentlichung oder Verwertung von Aufnahmen, die über den privaten Gebrauch hinausgeht – insbesondere auf kommerziellen Plattformen oder in sozialen Medien mit Werbezwecken – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der IXXALP unzulässig.
Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung überschreitet 93 dB und kann das Gehör gefährden. Das Tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühnenbereiche, wird dringend empfohlen. Kostenloser Gehörschutz ist im Eingangsbereich erhältlich.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, vor betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.
Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.
Der Zutritt zu Veranstaltungen der IXXALP ist für Minderjährige ausschließlich in Begleitung einer geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson gestattet, sofern für die jeweilige Veranstaltung nicht ausdrücklich abweichende Regelungen bekanntgegeben wurden. Eine Aufsichtsperson darf maximal 5 Minderjährige gleichzeitig begleiten.
Es gelten die jeweils anwendbaren Jugendschutzgesetze des Bundeslandes Salzburg (insb. Alters-/Uhrzeitgrenzen). Der Zutritt kann verweigert werden, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden. IXXALP ist berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis/Altersnachweis zu verlangen.
Es wird dringend empfohlen festes Schuhwerk mit einer festen und stabilen Sohle mit ausreichend Trittfestigkeit am gesamten Veranstaltungsgelände zu tragen. Am Festivalgelände können sich Unebenheiten im Boden befinden oder Gegenstände auf dem Boden liegen. Dadurch ist beim Gehen, Laufen und Tanzen mit besonderer Sorgfalt auf die jeweiligen Gegebenheiten des Bodens zu Achten.
Das Beklettern von Bauwerken aller Art sowie das Betreten der Bühne ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.
Das Verlosen von White Pearls Mountain Days Tickets durch Unternehmen zu Werbezwecken ist nur nach schriftlicher Erlaubnis der Ixxalp touristik und Event GmbH gestattet. Verloste Tickets ohne diese Erlaubnis verlieren ihre Gültigkeit und werden digital deaktiviert. Es ist zudem untersagt, durch Verlosungen erhaltene Tickets privat weiter zu verkaufen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen, neben Bauzäunen, neben fliegenden Bauten sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen ist IXXALP berechtigt, Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder diese – auch während der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz der IXXALP. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der IXXALP sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

