
idFv 01.11.2025
1.1 Die Leistungen und Angebote sowie alle mit Kunden abgeschlossenen Verträge von ixxalp – Touristik und Event GmbH, Zwölferkogelweg 121, 5754 Hinterglemm (im Folgenden "ixxalp") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes (z.B. Buchung von Veranstaltungen/White Pearl Mountain Days/Ticketshop, Tischreservierung bei den Gastronomen über IXXALP als Vermittler).
1.2 Diese AGB gelten für Leistungen im "B2B"- und im "B2C"-Bereich.
1.3 Sämtliche privatrechtlichen Willenserklärungen von IXXALP sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen von Kunden sind nicht anzuwenden, es sei denn, ixxalp hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
1.5 Vertragserfüllungshandlungen von ixxalp gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
1.6 Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2.1 Die im Ticketshop der IXXALP enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine bindenden Angebote von ixxalp auf Abschluss eines (Kauf-)Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2 Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
2.3 Durch das Absenden der Bestellung im Ticketshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit dem Unternehmer allein maßgeblich an. IXXALP behält sich in jedem Fall vor, Bestellungen (Vertragsangebote des Kunden) ohne Angaben von Gründen nicht anzunehmen.
2.4 Der Unternehmer bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail (Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Unternehmer dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Unternehmer eingegangen ist. Mit der Empfangsbestätigung erhält der KUNDE auch alle vorvertraglichen Informationen gemäß § 4 Abs 1 FAGG auf einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail) bereitgestellt.
2.5 Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder spätestens durch die Versendung der Tickets. Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Bestätigung über den abgeschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger (idR per E-Mail).
2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden ausschließlich per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse, die von IXXALP versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von IXXALP oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3.1 Die Preise sind bei den jeweiligen Waren bzw. Tickets angeführt. Sofern nicht anders gekennzeichnet, handelt es sich bei den angeführten Preisen um Bruttopreise (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer sowie sonstiger Abgaben und Zuschläge).
3.2 Die Verkaufspreise der IXXALP beinhalten keine Kosten für einen allfälligen Versand. Für E-Tickets fallen keine Versandkosten an – diese werden per E-Mail an die bei Bestellung angegebene Adresse versendet.
3.3 Zur Leistungsausführung ist IXXALP erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Lieferfristen und -termine sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
4.1 Eine an den Kunden übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Rechnung gilt als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftliche Einwendungen erhebt. Ist der Kunde Unternehmer, ist für die Rechtzeitigkeit der Eingang der Einwendungen bei IXXALP maßgebend. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist für die Rechtzeitigkeit das Absenden der Einwendungen maßgebend. IXXALP wird dem Kunden, der Verbraucher ist, jeweils bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
4.2 IXXALP behält sich vor, Rechnungen elektronisch oder postalisch zu versenden. Der Kunde erteilt die Zustimmung zur Zusendung von Rechnungen im elektronischen Format (z.B. per E-Mail, als E-Mail-Anhang, im pdf-Format, etc). Die Übermittlung erfolgt an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse.
4.3 Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Kunden haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen von IXXALP. Für Verbraucher gilt vorstehender Satz nur insoweit nicht, als die Leistungen von IXXALP teilbar sind und eindeutig nur für einen Kunden erbracht wurden.
4.4 Im Verzugsfall hat der Kunde Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 456 UGB für Unternehmer, § 1000 ABGB für Verbraucher) an IXXALP zu bezahlen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der IXXALP entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei Unternehmergeschäften ist jedenfalls der Pauschalbetrag gemäß § 458 UGB zu bezahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
5.1 Die Ixxalp Touristik und Event GmbH ist Veranstalterin der White Pearl Mountain Days. Soweit IXXALP als Vermittler fungiert, weist IXXALP auf diesen Umstand sowie den tatsächlichen Vertragspartner hin. Das Vertragsverhältnis kommt diesfalls ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande. Die Vertragsbestimmungen werden diesfalls dem Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden mit der Maßgabe zugrunde gelegt, dass an die Stelle der IXXALP der jeweilige Dritte als Vertragspartner tritt.
5.2 Der Zutritt zu kostenpflichtigen Veranstaltungen (insb. White Pearl Mountain Days) ist ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte (im Folgenden auch "Ticket") möglich. Als gültig gilt ein Ticket nur, wenn es ordnungsgemäß bezahlt und unversehrt ist.
5.3 Das erstmalige Vorzeigen des Tickets berechtigt zum einmaligen Zutritt. Bei Nichtvorlage eines gültigen Tickets – aus welchem Grund auch immer, insbesondere bei Verlust oder Unlesbarkeit des QR-Codes – kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
5.4 Nach Vorweisen des unversehrten und gültigen Tickets erhält der Kunde ein Armband, mit welchem das Verlassen und der Wiedereintritt zum Veranstaltungsbereich ermöglicht wird. Kunden sind verpflichtet, das Band während der gesamten Veranstaltung auf dem Arm zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen. Wird das Band nicht vorgezeigt, kann der Veranstalter den Kunden ohne Rückerstattungsanspruch von der Veranstaltung ausschließen.
5.5 Der Ticketkauf ist ausschließlich über die offizielle Buchungsplattform (Ticketshop) der IXXALP unter https://wpmdays.at/de/book möglich. Ein Ticketverkauf über andere Kanäle oder Drittanbieter erfolgt nicht. Daher werden von Dritten verkaufte Tickets von IXXALP nicht anerkannt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Einlass oder Rückerstattung.
5.6 Der Vertrag über den Erwerb der Tickets kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs (vgl. Punkt 2.3) ausschließlich zwischen dem Kunden und IXXALP zustande. Hiervon zu unterscheiden ist die Reservierung von Tischen bei den jeweiligen Gastronomen über IXXALP als Vermittler (vgl. Punkt 10.1).
5.7 Die Bezahlung der Tickets erfolgt ausschließlich elektronisch mittels PayPal oder Kreditkarte über die bereitgestellten Zahlungsdienste. Erst mit vollständigem Zahlungseingang und Abschluss des Bestellvorgangs gemäß Punkt 2.3 gilt die Buchung als verbindlich. Nicht bezahlte Bestellungen werden nicht berücksichtigt und gelöscht.
5.8 Die Zustellung der Tickets erfolgt ausschließlich digital per E-Mail an die vom Kunden im Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse. Ein Versand auf dem Postweg ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket entweder in ausgedruckter Form oder digital (z.B. auf einem mobilen Endgerät) zur Veranstaltung mitzubringen und beim Einlass vorzuzeigen. Ohne gültiges Ticket kann kein Zutritt gewährt werden.
5.9 Der Veranstalter behält sich vor, die Einlasszeiten zu reglementieren sowie den Einlass nach Veranstaltungsbeginn einzuschränken oder auszuschließen. Ein Anspruch auf verspäteten Einlass besteht nicht. Die jeweils vereinbarten bzw. geltenden Einlasszeiten werden auf der Website bekannt gegeben und auf den Tickets aufgedruckt. Sofern nicht im Einzelfall auf dem Ticket, der Buchungsbestätigung, der Website oder vor Ort abweichende Einlasszeiten vereinbart oder bekannt gegeben werden, gilt: Einlass nur mit gültigem Ticket ab dem offiziell ausgewiesenen Veranstaltungsbeginn bis 1 Stunde danach (z.B. Beginn 11:30 Uhr: Einlass bis 12:30 Uhr). Nach Ablauf dieses Einlasszeitraums besteht kein Anspruch auf Einlass oder Rückerstattung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5.10 Die Tickets sind nicht personalisiert und daher übertragbar. Der gewerbliche Weiterverkauf, insbesondere über nicht autorisierte Plattformen oder zu überhöhten Preisen, ist ausdrücklich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Missbrauch oder Ticketmanipulation einzelne Tickets zu sperren bzw. für ungültig zu erklären.
5.11 Im Fall der Weitergabe von Eintrittskarten an Dritte verpflichtet sich der ursprünglich buchende KUNDE, sämtliche mit dem Besuch der Veranstaltung verbundenen Rechte und Pflichten – insbesondere die Beachtung der Hausordnung, der Sicherheits- und Zutrittsbestimmungen sowie die Mitführung eines gültigen Tickets – auf die empfangende Person wirksam zu überbinden. Ungeachtet dessen bleibt ausschließlich jener KUNDE, der das Ticket über die offizielle Buchungsplattform der IXXALP erworben hat, Vertragspartner der IXXALP. Rückerstattungen, Ansprüche auf Änderung oder Stornierung sowie sämtliche vertraglichen und zahlungsbezogenen Rechte und Pflichten bestehen ausschließlich gegenüber diesem Vertragspartner.
5.12 Im Falle des Verlusts oder der Löschung des digitalen Tickets kann kein Ersatz gewährt werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die zugestellte E-Mail mit dem Ticket zu sichern und auffindbar aufzubewahren.
5.13 Dem Kunden steht beim Kauf von Tickets gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht zu (siehe auch Absatz 8.6).
6.1 Mit dem Erwerb eines Tickets erklärt sich der KUNDE mit der jeweils geltenden Hausordnung sowie allen veranstaltungsbezogenen Sicherheits-, Verhaltens- und Zutrittsregelungen des Veranstalters einverstanden. Der Zutritt zur Veranstaltung kann verweigert werden, wenn durch das Verhalten einer Person eine Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder des reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung zu befürchten ist – insbesondere bei stark alkoholisiertem Zustand, aggressivem Verhalten oder ähnlichen Auffälligkeiten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert. Für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der White Pearl Mountain Days gilt ergänzend die Hausordnung, abrufbar unter: https://wpmdays.at/de/houserules.
6.2 Der Zutritt zu Veranstaltungen der IXXALP ist für Minderjährige ausschließlich in Begleitung einer geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson gestattet, sofern für die jeweilige Veranstaltung nicht ausdrücklich abweichende Regelungen bekanntgegeben wurden. Eine Aufsichtsperson darf maximal 5 Minderjährige gleichzeitig begleiten. Es gelten die jeweils anwendbaren Jugendschutzgesetze des Bundeslandes (insb. Alters-/Uhrzeitgrenzen). Der Zutritt kann verweigert werden, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden. IXXALP ist berechtigt, einen amtlichen Lichtbildausweis/Altersnachweis zu verlangen.
6.3 Ticketpflicht: Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist für den Zutritt zur Veranstaltung ein eigenes Ticket erforderlich.
6.4 Soweit das Ticket dem Besucher einen konkreten Sitz- oder Stehplatz zuweist, ist ausschließlich dieser Platz zu nutzen. Ein Wechsel auf einen anderen Platz ist nicht gestattet.
6.5 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Darbietungen oder Künstler:innen sind untersagt. Besucherinnen und Besucher dürfen im Veranstaltungsbereich Foto- oder Videoaufnahmen von sich selbst oder von Begleitpersonen ausschließlich zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken anfertigen, sofern dadurch nicht Darbietungen, Künstler:innen, andere Besucher:innen oder der Veranstaltungsablauf gestört werden. In bestimmten Bereichen oder Situationen kann das Veranstaltungspersonal auch die Anfertigung von Aufnahmen zu privaten Zwecken untersagen. Jegliche Veröffentlichung oder Verwertung von Aufnahmen, die über den privaten Gebrauch hinausgeht – insbesondere auf kommerziellen Plattformen oder in sozialen Medien mit Werbezwecken – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der IXXALP unzulässig.
6.6 Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals – insbesondere des Einlass- und Ordnungspersonals – ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch im Rahmen von Sicherheitskontrollen am Eingang oder während der Veranstaltung. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen ist IXXALP berechtigt, Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder diese – auch während der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschließen.
7.1 Dem Besucher obliegt es, sich eigenverantwortlich mit seinem Gesundheitszustand sowie etwaigen Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung auseinanderzusetzen. Insbesondere liegt es in seiner Verantwortung, im Vorfeld der Veranstaltung zu prüfen, ob aufgrund individueller gesundheitlicher Voraussetzungen eine besondere Empfindlichkeit gegenüber veranstaltungstypischen Einflüssen bestehen könnte.
7.2 Der Besucher nimmt insbesondere zur Kenntnis:
7.3 Der Besucher verpflichtet sich, selbstständig angemessene Vorkehrungen zu treffen, um potenziellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen (z.B. durch Verwendung von Gehörschutz, lichtdämpfenden Hilfsmitteln wie Sonnenbrillen oder im Einzelfall durch Nichtteilnahme an der Veranstaltung).
8.1 IXXALP schuldet im Rahmen der White Pearl Mountain Days ausschließlich die Durchführung der Veranstaltung als solche, einschließlich eines dem Veranstaltungskonzept entsprechenden Unterhaltungsprogramms. IXXALP schuldet kein bestimmtes Qualitätsmaß von Unterhaltungsprogrammen und künstlerischen Darbietungen. Ankündigungen einzelner Programmpunkte, Künstler, Zeitpläne oder Line-Ups erfolgen jedenfalls unverbindlich und ausdrücklich ohne Gewähr. Tickets gelten für den jeweils gebuchten Veranstaltungstag bzw. -zeitraum und berechtigen unabhängig von Programmpunkten zum Zutritt. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf den Auftritt bestimmter Künstler. Änderungen im Programmablauf sowie der Austausch oder Ausfall einzelner Acts berechtigen weder zur Rückgabe der Tickets noch zum Austausch der Tickets (etwa für einen anderen Veranstaltungstag) noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nur bei vollständiger Absage des betreffenden Veranstaltungstages.
8.2 Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen, insb. der White Pearl Mountain Days, behält sich IXXALP das Recht vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen vorzunehmen (z.B. geringfügige Änderung von Zeit und Dauer der Veranstaltung, Verlegung des Veranstaltungsortes in räumlicher Nähe, Änderung der Zusammensetzung eines Ensembles, punktuelle Änderung von Line-Ups oder gleichwertige Änderungen). Solche Änderungen begründen keinen Erstattungs- oder Ersatzanspruch des KUNDEN. Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Abhaltung/Durchführung der Veranstaltung.
8.3 Insbesondere behält sich IXXALP das Recht vor, aus diversen Gründen, z.B. außergewöhnliche Witterungsverhältnisse oder Naturereignisse (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen), allgemeine oder konkrete Gefährdungslagen, etwa aufgrund von Terrorwarnungen, Epidemien, Pandemien oder vergleichbaren Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit, Erkrankung, Verhinderung oder Ausfall des Künstlers bzw. einer sonstigen für die Durchführung der Veranstaltung wesentlichen Person, behördliche Anordnungen, Maßnahmen oder sonstige rechtliche Vorgaben, welche die Durchführung der Veranstaltung untersagen oder faktisch unmöglich machen, schwerwiegende technische Störungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen und nicht rechtzeitig behoben werden können (z. B. Stromausfall, Ausfall von zentralem Veranstaltungsequipment o. Ä.) einzelne Termine zu verschieben oder die Veranstaltung zur Gänze abzusagen.
8.4 Der Kunde wird von Programmänderungen, Verschiebungen und einer Absage rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Programmänderungen, Verschiebungen werden auf der Website mitgeteilt. Im Falle einer Absage wird der Kunde auch per E-Mail verständigt. Im Fall einer Absage der Veranstaltung erstattet IXXALP bereits bezahlte Ticketpreise zurück. Schadenersatzansprüche aus Umbuchungen, Programmänderungen oder Absagen richten sich nach Punkt 9 (Gewährleistung/Schadenersatz). Bei Absage einer Veranstaltung besteht ein etwaiger Anspruch auf Rückerstattung ausschließlich des Ticketpreises. Eine Haftung der IXXALP für Aufwendungen des Kunden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen, insbesondere nicht für Kosten der An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Mietwagen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von IXXALP vor oder es handelt sich um Personenschäden. Dies gilt auch bei Programmänderungen, Umbuchungen oder (teilweiser) Absage von Veranstaltungsteilen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert. Für Verbraucher gilt zusätzlich Punkt 9.4. Sofern es sich bei dem KUNDEN um einen Unternehmer handelt, sind weitergehende Ansprüche des KUNDEN (z.B. Spesen, Reise- und Nächtigungskosten oder dgl.) jedenfalls ausgeschlossen.
8.5 Freiluft-Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Der Besucher ist selbst für witterungsadäquate Bekleidung (inkl. Regenschutz) verantwortlich.
8.6 Kein Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 11 FAGG. Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Widerrufsrecht nach FAGG für Verbraucher bei Verträgen über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Diese Ausnahme vom Widerrufsrecht gilt sohin für:
Der KUNDE nimmt sohin zur Kenntnis, dass diesbezüglich kein Widerrufsrecht nach FAGG besteht.
9.1 Gewährleistung gegenüber dem KUNDEN, der Unternehmen iSd KSchG ist: Die Gewährleistungsfrist für sämtliche von IXXALP erbrachten Leistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme, sofern nicht aufgrund Gesetzes oder vertraglicher abweichender Vereinbarung eine kürzere Frist zur Anwendung gelangt. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
9.2 Punkt 9.1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Es gelten für Verbraucher das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
9.3 Vereinbarungen bzgl. Schadenersatz gegenüber dem KUNDEN, der Unternehmen iSd KSchG ist: Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter sowie (schlicht) grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden oder bei Verletzung der wesentlichen Hauptleistung(en). Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. IXXALP haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter. IXXALP ist mit einer Deckungssumme von EUR 5.000,000,00 haftpflichtversichert. Die Haftung der IXXALP ist mit der Höhe der im konkreten Fall bestehenden Versicherungsdeckung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren 1 Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9.4 Vereinbarungen bzgl. Schadenersatz gegenüber dem KUNDEN, der Verbraucher iSd KSchG ist: Schadenersatzansprüche (einschließlich mittelbare oder Folgeschäden) sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden oder bei Verletzung der wesentlichen Hauptleistungspflichten (Kardinalspflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt überdies nicht für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sofern nicht im Einzelnen ausgehandelt. Bei Verletzung von Kardinalspflichten, die auf leichter Fahrlässigkeit beruht, haftet IXXALP beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.5 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der IXXALP – soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen – nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei Absage eines Veranstaltungstages entspricht dieser regelmäßig höchstens dem Ticketpreis des betroffenen Tages.
9.6 Haftungsbeschränkungen nach diesem Punkt 9 gelten auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen der IXXALP.
9.7 Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
10.1 Vermittlungsleistung/Vertragspartner: IXXALP vermittelt im Rahmen der White Pearl Mountain Days Tischreservierungen bei eigenständig betriebenen Gastronomiebetrieben ("Gastwirte") im Veranstaltungsbereich. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine Vermittlungsleistung: IXXALP wird nicht selbst Vertragspartner des gastronomischen Leistungsangebots.
10.2 Vertragsabschluss Bewirtung: Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem jeweiligen Gastwirt durch Annahme der Reservierung nach Überweisung der Anzahlung (= des Betrags zur Mindestkonsumation) oder spätestens durch die Bewirtung des Gastes durch den Gastwirt zustande. Die tatsächliche Durchführung der gastronomischen Leistung sowie sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Gastwirtes. Für den Bewirtungsvertrag gelten die im Reservierungsvorgang verlinkten und mittels Checkbox akzeptierten AGB des jeweiligen Gastwirtes. Vor Abschluss der Reservierung bestätigt der Kunde durch getrennte Checkboxen: a) die IXXALP-AGB (u.a. Vermittlung) und b) die AGB des Gastwirtes bzw. die von ihm genutzten WKO-Standardbedingungen für Gastwirte. Zeitpunkt, Textversion und Zustimmung werden zu Beweiszwecken gespeichert.
Kollisionsregel: Die im Checkout und in den gegenständlichen (IXXALP) AGB ausdrücklich ausgewiesenen Reservierungsparameter (Termin/Uhrzeit, Mindestkonsumation, Moët-Abnahme, Ticketpflicht, Tischgröße, Storno/No-Show) sind Bestandteil des Bewirtungsvertrages und gehen abweichenden Bestimmungen der Gastwirt-AGB vor.
10.3 Haftungsabgrenzung: In Bezug auf die Tischreservierung bei dem Gastwirt ist IXXALP Vermittler und haftet nicht für Rückerstattungen durch den jeweiligen Gastwirt. IXXALP übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Erfüllung der vermittelten gastronomischen Leistung, etwaige Mängel, Änderungen, Verspätungen oder sonstige Unannehmlichkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen KUNDE und Gastwirt resultieren. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Gastwirt geltend zu machen.
10.4 Reservierung, Mindestkonsumation/Anzahlung, Abnahmeverpflichtung Moet: Tische/Plätze können über das online-Buchungssystem ausschließlich nach Vereinbarung und Bezahlung der pro Person oder pro Tisch jeweils (im Buchungsvorgang) angeführten Mindestkonsumation reserviert werden.
Zusätzliche Abnahmeverpflichtung: Der Kunde verpflichtet sich, am Veranstaltungstag folgende Flaschenmenge zu bestellen:
Keine zusätzliche Anzahlung / Anrechnung auf Mindestkonsumation: Für die Zusatzabnahme ist keine weitere Anzahlung geschuldet. Die vereinbarte Flaschenmenge gilt als verbindliche Bestellung am Veranstaltungstag; die hierfür anfallenden Preise werden vorrangig auf die vereinbarte Mindestkonsumation angerechnet. Die Bruttopreise der jeweils angebotenen Flaschengrößen werden vor Abschluss der Reservierung im Buchungsvorgang deutlich ausgewiesen. Übersteigt der Preis der vereinbarten Flaschenmenge die verbleibende Mindestkonsumation, ist der Differenzbetrag vor Ort zu begleichen. Unterschreitet der tatsächliche Gesamtverbrauch die vereinbarte Mindestkonsumation, bleibt die Mindestkonsumation dennoch geschuldet. Zur Ablauf- und Serviceoptimierung können die vereinbarten Flaschen bei Ankunft bereits am Tisch bereitgestellt werden; der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt unter Beachtung der geltenden Jugendschutzbestimmungen; der Gastwirt ist berechtigt, Altersnachweise zu verlangen.
10.5 Ticketpflicht: Der Zutritt zur Veranstaltung – und somit auch zu reservierten Bereichen der teilnehmenden Gastwirte – ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ticket gemäß Punkt 5.3 möglich, sofern bei der Reservierung nicht ausdrücklich Abweichendes angegeben wird. Sofern eine Ticketpflicht besteht, wird für jede Platzreservierung automatisch ein entsprechendes Ticket gemäß Punkt 5 dem Warenkorb hinzugefügt. Eine Platz- bzw. Tischreservierung kann in diesen Fällen ausschließlich gemeinsam mit dem entsprechenden Ticketkauf abgeschlossen werden.
10.6 Zahlungsabwicklung/Einzugsermächtigung: Mit Angabe der PayPal - bzw. Kreditkartendaten erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis mit der Abbuchung aller anfallender Preise und Gebühren – insbesondere Anzahlungen/Mindestkonsumationsbeträge, Ticketpreise, Bearbeitungsgebühren und gegebenenfalls Stornogebühren (gemäß Punkt 10.10) – ohne weitere Rücksprache mit dem KUNDEN im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart. IXXALP erhält als Vermittler lediglich die Bearbeitungsgebühr, welche vor der Reservierung gesondert ausgewiesen wird. Der für die Reservierung vereinbarte Betrag der Mindestkonsumation wird durch Abwicklung über die Buchungsplattform direkt dem jeweiligen Gastwirt überwiesen.
10.7 Kundendaten/Gästeanzahl: Der KUNDE hat bei allen Reservierungen seinen vollständigen Namen (Firma), Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sowie die genaue Anzahl der zu bewirtende Gäste sowie den Umfang der gewünschten Bewirtung bekanntzugeben. Diese Daten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar und sind Grundlage für die Rechnungslegung an den KUNDEN. Eine Überschreitung der reservierten Personenanzahl ist unzulässig. Die vereinbarte Gästezahl wird der Verrechnung als Mindestzahl zugrunde gelegt. Bei Unterschreiten der vereinbarten Gästeanzahl gelten die angeführten Stornobedingungen gemäß Punkt 10.10.
10.8 Abrechnung/Konsumation: Wird bezüglich der Konsumation keine andere Vereinbarung (z.B. Pauschalangebot) getroffen, werden alle konsumierten Getränke und Speisen vom Gastwirt nach dem tatsächlichen Verbrauch und dem Bestellwert laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt. Für jede Tischreservierung gilt darüber hinaus der im Buchungsvorgang pro Person oder pro Tisch ausgewiesene Betrag als verbindlich vereinbarte Mindestkonsumation. Die vereinbarte Mindestkonsumation ist verbindlicher Vertragsbestandteil und wird unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch geschuldet. Dieser Mindestkonsumationsbetrag ist vom Kunden im Voraus – mittels Kreditkarte oder PayPal – über die Buchungsplattform zu bezahlen (wobei der jeweilige Gastwirt diesen Betrag erhält).
10.9 Anzahlung/Mindestkonsumation: Der Gastwirt schließt den Bewirtungsvertrag ausschließlich unter der Bedingung ab, dass der KUNDE eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten Mindestkonsumation leistet. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte (Bewirtungs)Entgelt und wird bei Inanspruchnahme am Veranstaltungstag als Konsumationsguthaben angerechnet.
10.10 Stornobedingungen/pauschalierter Schadenersatz: Eine teilweise oder gänzliche Stornierung durch einseitige Erklärung des KUNDEN ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
| bis 10 Tage vor Beginn der White Pearl Mountain Days | 0% (kostenfreie Stornierung möglich) |
| Ab 9 Tage vor Beginn der White Pearl Mountain Days | 100% der Mindestkonsumation |
Für sämtliche Stornofristen ist ausschließlich der Beginn der White Pearl Mountain Days ("Veranstaltungsbeginn") maßgeblich, nicht der individuell reservierte Veranstaltungstag. Als Veranstaltungsbeginn gilt der erste Veranstaltungstag laut veröffentlichtem Programm. Zeitliche Bezugspunkte verstehen sich nach lokaler Zeit am Veranstaltungsort (Europe/Vienna).
Bei Nichterscheinen ("No Show") oder bei einer Stornierung ab dem 9. Kalendertag vor dem Beginn der White Pearl Mountain Days wird der als Mindestkonsumation vereinbarte und bereits geleistete Betrag als pauschalierte Stornogebühr einbehalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Stornogebühr berücksichtigt, dass der Tisch für den reservierten Zeitraum für andere Gäste blockiert war, Personal und Ware disponiert wurden und kurzfristige Nachbesetzungen regelmäßig nicht möglich sind. In Bezug auf die Tischreservierung bei dem jeweiligen Gastwirt ist IXXALP Vermittler und haftet nicht für etwaige Rückerstattungsansprüche gegen den jeweiligen Gastwirt. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die oben genannten Stornogebühren angerechnet.
10.11 Widerrufsausschluss (FAGG): Bei den vom Gastwirt angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Gemäß § 11 Abs 1 FAGG kommt dem KUNDEN demnach kein Widerrufsrecht nach FAGG zu.
10.12 Annahme/Verfall der Reservierung: Der Kunde/die Gäste verpflichten sich die Reservierung (Tisch) binnen 30 Minuten der vereinbarten Zeit entgegenzunehmen, ansonsten verfällt die Reservierung. Punkt 10.10 bleibt unberührt.
10.13 Schlechtwetter/Verlegung Indoor: Gastwirt bzw. IXXALP informieren spätestens bis 16:00 Uhr des Vortages auf der Website www.wpmdays.at und per E-Mail, ob die Veranstaltung stattfindet, verlegt oder indoor durchgeführt wird. Für den Fall der (Indoor-)Verlegung bleiben Reservierung und Mindestkonsumation aufrecht. Punkt 10.10 gilt unverändert.
10.14 Kommunikation: Benachrichtigungen (einschließlich Mitteilungen zu Verlegung oder Absage) erfolgen an die im Buchungsvorgang angegebene E-Mail-Adresse sowie über Kundmachung auf der Website. Der Kunde sorgt für Erreichbarkeit und Spam-Kontrolle.
11.1 Die Datenschutzinformation gemäß Art 13 DSGVO von IXXALP ist unter https://wpmdays.at/de/dataprotection abrufbar. IXXALP behält sich vor, die Information über die Datenverarbeitung zu ändern und den tatsächlichen Gegebenheiten im rechtlich zulässigen Rahmen anzupassen. Die Informationen über die Datenverarbeitung werden nicht Vertragsbestandteil.
11.2 Bild-, Ton-, Multimediaaufnahmen: Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Veranstaltungen der IXXALP, insbesondere im Rahmen der den White Pearl Mountain Days, Fotos und/oder Videos angefertigt werden. Der KUNDE nimmt mit der Teilnahme zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterial, auf denen der KUNDE abgebildet ist, zur Presse-Berichtserstattung und in verschiedenen (sozialen) Medien, Publikationen und auf der Website https://wpmdays.at/de veröffentlicht werden können. Näheres ist der Datenschutzinformation unter https://wpmdays.at/de/dataprotection zu entnehmen.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, IXXALP Änderungen seiner Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Adresse) bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
12.1 Die Kompensation allfälliger Gegenforderungen mit Forderungen von IXXALP, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig.
12.2 Pkt 12.1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Bei Verbrauchergeschäften gilt Folgendes: Die Aufrechnung allfälliger offener Gegenforderungen mit Forderungen von IXXALP ist unzulässig, es sei denn, IXXALP ist zahlungsunfähig oder die wechselseitigen Forderungen stehen in einem rechtlichen Zusammenhang, sind gerichtlich festgestellt oder von IXXALP anerkannt worden.
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der IXXALP.
13.2 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.3 Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der IXXALP sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
13.4 Punkt 13.3 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften, sondern gilt § 14 KSchG.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

